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Mieter-Screening: Welche Unterlagen Vermieter verlangen dürfen

Schufa, Einkommensnachweise, Selbstauskunft – was ist zulässig, was nicht? Und wie erkennt man zuverlässige Mieter, bevor es zu spät ist.

ImmoHive Redaktion
Fachredaktion
Mieter-ScreeningBonitätsprüfungSelbstauskunftMieterauswahl
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Die Mieterauswahl ist die wichtigste Einzelentscheidung, die ein Vermieter trifft. Ein zuverlässiger Mieter macht jahrelang keine Probleme. Ein falscher kann Schäden verursachen, die weit über die Kaution hinausgehen – und im Extremfall ein Räumungsverfahren auslösen, das 12–18 Monate dauert.

Warum sorgfältiges Screening sich rechnet
12–18 Mon.
Durchschnittliche Räumungsklage-Dauer
Inkl. Vollstreckung
8.000–15.000 €
Typische Gesamtkosten einer Räumung
Anwalt, Gericht, Schäden
3 Monate
Maximale Kaution
Nettokaltmiete nach § 551 BGB
< 1 Std.
Zeitaufwand Screening
Mit strukturiertem Prozess

Was Sie verlangen dürfen – und was nicht

Das Datenschutzrecht (DSGVO) und die Rechtsprechung des BGH setzen klare Grenzen. Zulässig sind Fragen und Unterlagen, die einen direkten Bezug zur Mietzahlungsfähigkeit haben. Unzulässig sind Fragen zu Schwangerschaft, Kinderwunsch, Religionszugehörigkeit, politischen Ansichten oder Vorstrafen.

Zulässige Unterlagen im Screening

  • Ausgefüllte Selbstauskunft (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Adresse, Arbeitgeber)
  • SCHUFA-Bonitätsauskunft (Selbstauskunft des Bewerbers)Nicht älter als 3 Monate
  • Einkommensnachweise der letzten 3 MonateGehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge
  • Aktueller Arbeitsvertrag oder Nachweis SelbstständigkeitGewerbeschein oder letzter Steuerbescheid
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des VormietersFreiwillig – kein Rechtsanspruch darauf
  • Personalausweiskopie zur Identitätsverifikation

SCHUFA-Auskunft richtig lesen

Der SCHUFA-Score allein sagt wenig. Relevant sind negative Einträge: laufende Inkassoverfahren, Insolvenzverfahren, Haftbefehle oder titulierte Forderungen. Ein Score unter 95 % ist kein Ausschlusskriterium, aber ein Anlass für ein Gespräch. Wichtig: Fragen Sie immer nach der Basis-Auskunft, nicht nach dem Branchen-Score.

Die 1/3-Regel: Wann ist das Einkommen ausreichend?

Als Daumenregel gilt: Die Kaltmiete sollte nicht mehr als ein Drittel des Nettohaushaltseinkommens ausmachen. Bei einer Kaltmiete von 1.200 € sollte das Haushaltsnettoeinkommen demnach mindestens 3.600 € betragen. Diese Regel ist nicht gesetzlich verankert – sie ist aber ein verlässlicher Erfahrungswert.

Was das Gespräch bei der Besichtigung verrät

Unterlagen klären Bonität. Das persönliche Gespräch klärt alles andere: Warum zieht die Person um? Wie lange möchte sie bleiben? Gibt es Haustiere? Wie kommuniziert sie – direkt, zögernd, aggressiv? Bewerber, die auf Nachfragen ausweichen oder Unterlagen verzögert liefern, sind ein Warnsignal – unabhängig von ihrer Bonität.

4 Warnsignale im Bewerbungsprozess
  1. Druck auf schnelle Entscheidung: Seriöse Bewerber akzeptieren, dass Sie prüfen müssen.
  2. Unvollständige oder verzögerte Unterlagen: Wer jetzt nicht liefert, liefert später auch nicht.
  3. Viele kurzfristige Umzüge in der Vergangenheit: Kann auf Streitigkeiten mit Vermietern hinweisen.
  4. Auffälligkeiten in der Selbstauskunft: Inkonsistente Einkommensangaben oder fehlende Arbeitgeberdaten.

Häufige Fragen zum Mieter-Screening

Muss ich jeden Bewerber gleich behandeln?
Ja – im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Sie dürfen Bewerber nach wirtschaftlichen Kriterien unterscheiden, nicht nach geschützten Merkmalen. Dokumentieren Sie Ihre Auswahlentscheidung und die zugrunde liegenden Kriterien.
Darf ich eine Schufa-Auskunft selbst abfragen?
Nein. Als Vermieter dürfen Sie keine Drittabfragen bei der SCHUFA stellen. Der Bewerber muss die Auskunft selbst beantragen und Ihnen vorlegen. Die sogenannte SCHUFA-Selbstauskunft kostet den Bewerber nichts.
Was, wenn ein Bewerber keine SCHUFA liefert?
Sie können das Fehlen der SCHUFA als Absagegrund nutzen – das ist legitim. Alternativ: Fordern Sie erhöhte Kaution an (max. 3 Nettokaltmieten) oder bieten Sie ein kurzes Probehalbjahr mit erhöhten Vorauszahlungen an.
Wie lange darf ich Bewerberdaten speichern?
Nur so lange wie nötig. Bei Absagen empfiehlt sich eine Löschfrist von 2–4 Wochen nach Vertragsschluss mit einem anderen Bewerber. Bewerber haben auf Anfrage Auskunftsrecht gemäß DSGVO.

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